StadtMobil e.V.

Anreiz durch Landesbauordnung BW seit 2017

Seit 2017 ist es z.B. für Wohnbaugesellschaften möglich, die Stellplatzverpflichtung je Wohneinheit um 0,1 zu senken, wenn zwei der drei Punkte erfüllt sind:

  • Schaffung Carsharing (max. 300m Radius)
  • Fahrradabstellanlage (auch Anhänger, Lastenräder), die um über 50% die Anforderung der LBO überschreitet
  • leicht zugängliche, hochwertige Fahrradabstellanlage

Paragraphen hierzu:

§37 LBO (Stellplatzverpflichtung)

§74 Abs. 2 Nr. 1 LBO (Einschränkung aus Gründen des Verkehrs, des Städtebaus oder der sparsamen Flächennutzung)

Quelle: “Carsharing im Öffentlichen Raum”, S. 22 (Hrsg.: Ministerium für Verkehr Land Baden-Württemberg)